Ist Purement DSGVO-konform?
Purement entspricht der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und kann in Übereinstimmung mit der DSGVO verwendet werden.
Wie funktioniert Purement, welche Daten werden erhoben?
Wenn eine Person die Website aufruft, in die das Purement-Tracking-Tool eingebettet ist, ruft der Client des Besuchers das Purement-Script auf und übermittelt dabei seine eigene IP-Adresse als Absender. Der Purement-Server sendet das Purement-Script an den Client des Besuchers, wo es ausgeführt wird. Werden vom Client Assets geladen, übermittelt das Purement-Script deren URL und Größe an Purement. Die IP-Adresse wird in jedem Fall als Absender angegeben, wird jedoch von Purement nicht gespeichert.
Abgesehen von der IP-Adresse werden keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet. Die IP-Adresse dient ausschließlich der technischen Übertragung. Die darüber hinaus erfassten Daten verarbeitet Purement ausschließlich anonymisiert – ein Rückschluss auf Personen ist nicht möglich.
Purement nutzt einen Webserver des Anbieters Hetzner. Auch dort werden die Daten anonym verarbeitet (siehe Hetzner Datenschutz-FAQ).
Werden die Daten anderweitig verwendet?
Die Ergebnisdaten, d. h. der jeweilige CO₂-Fußabdruck der Unternehmen (ohne personenbezogene Daten), werden intern bei Purement verarbeitet, um weitere Analysen und Produktverbesserungen durchzuführen. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Kann Purement ohne Einwilligung genutzt werden?
Ja. Es ist auch möglich, Purement ohne datenschutzrechtliche Einwilligung zu nutzen:
- Es werden keine Cookies gesetzt.
- Die IP-Adresse wird nicht dauerhaft gespeichert.
- Die Datenanalyse erfolgt ausschließlich anonymisiert.
- Es findet keine Nutzeranalyse statt.
Der Einsatz von Purement ohne datenschutzrechtliche Einwilligung ist gerechtfertigt, da es wesentliche Unterschiede zwischen Purement und anderen Analysetools gibt:
Die kurzfristige Erfassung der IP-Adresse für die erste Kommunikation ohne deren weitere Speicherung stellt zwar eine Datenverarbeitung dar. Diese erfolgt jedoch gemäß der Rechtsauskunft des LfDI Baden-Württemberg auch ohne Einwilligung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.
Auch nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist für die Nutzung von Purement keine Einwilligung erforderlich, da keine Informationen auf den Endgeräten der Nutzer gespeichert oder von diesen ausgelesen werden.
Da Purement auch keine Nutzungsdaten aggregiert, kommt für Purement auch das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO in Betracht.
Hast du weitere Fragen zu Purement und der DSGVO? Dann kontaktiere uns gerne unter reply@purement.io.